Tipps für die Beschäftigung von Pflegekräften

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt ständig und Schwarzarbeit ist weit verbreitet. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen.

Düsseldorf, November 2015

Pflege auf Polnisch: So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft

Immer mehr ältere Menschen leben alleine Zuhause. Ganz ohne Hilfe kommen viele aber nicht zurecht - sei es im Haushalt oder bei der Pflege.

Wohnen die eigenen Kinder weit weg oder haben keine Zeit, ist externe Unterstützung gefragt - oft von einer Pflege- oder Haushaltshilfe aus Osteuropa. Schwarzarbeit ist weit verbreitet. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen. Tipps dazu gibt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt ständig. Ausländische Pflegekräfte werden dringend gesucht - gerade für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause als bezahlbare Alternative zum Heim. Etwa 20 Prozent aller in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte kommen aus Polen. 2013 waren 76.000 Personen mit polnischen Wurzeln in Pflegeberufen in Deutschland beschäftigt, davon 93 Prozent Frauen. Das hat eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ergeben. Möglich ist dies durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU: Familien mit hilfs- oder pflegebedürftigen Senioren dürfen sich selbst und ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur um eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft aus den osteuropäischen EU-Ländern kümmern.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel sind die ausländischen Hilfen in Deutschland nicht als Pflegekräfte anerkannt. "Damit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen nicht", erläutert der DKV Pflegeexperte Alexander Winkler. Anders sieht es bei einigen privaten Pflegezusatzversicherungen aus: Wer ein Pflegetagegeld versichert hat, erhält die Leistungen im Pflegefall zur freien Verfügung. Das heißt: Der Betroffene kann selbst entscheiden, wofür er das Geld verwendet. Er kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.

Hilfe vom Profi: Für die Vermittlung eine gute Agentur suchen

Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen, die legal Hilfskräfte aus Osteuropa vermitteln. Sie stellen den Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. "Den Vertrag über die Pflegedienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit der jeweiligen Entsendefirma im Ausland schließen. Pflegerinnen, die bei diesen Unternehmen angestellt sind, unterliegen deren Weisungsrecht, nicht dem der Familie", erklärt Alexander Winkler. Bei diesem Verfahren muss die Bundesarbeitsagentur eine sogenannte "Verleiherlaubnis" ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen. Es gelten die deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die Kosten achten - auch beim Leistungsspektrum der Vermittler gibt es Unterschiede. Hilfreich ist in jedem Fall, neben der Beratung durch die Agentur zusätzlich einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen.

Für stundenweise Pflege eine selbstständige Kraft buchen

Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Hilfe einer Agentur eine selbstständige Hilfskraft zu buchen. Diese hat in Deutschland - oder auch zum Beispiel in Polen - ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die Familie schließt mit der Betreuungskraft dann einen Dienstleistungsvertrag ab. Bei dieser Variante besteht allerdings die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Die Rentenversicherung kann die potenziell Selbstständige prüfen und - auch rückwirkend - als Angestellte einstufen. Die Familie gilt dann als Arbeitgeber und muss unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Familien einiges beachten: "Die Betreuungskraft kann nur dann als Selbstständige arbeiten, wenn sie nicht die ganze Zeit bei einem Pflegebedürftigen verbringt, sondern nur stundenweise aushilft und mehrere Arbeitgeber hat", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er rät: "Wichtig ist, sich von der selbstständigen Pflegekraft entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und diese zur eigenen Sicherheit zu kopieren." Der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kann übrigens auch aufkommen, wenn die Betreuungskraft bei der Familie freie Kost und Logis bekommt.

Pflegekraft selbst einstellen

Familien können natürlich auch selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft werden. Dazu müssen sie im Vorfeld einiges regeln: "Arbeitgeber müssen Haushalts- oder Pflegehilfen bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- sowie die Unfallversicherung. Zudem müssen sie die anfallende Lohnsteuer abführen", erläutert Alexander Winkler. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weitere Informationen erhalten zukünftige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei der "Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.

(ots)