Die Gestaltung der Connecticum Veranstaltungen orientiert sich am Zweck der Veranstaltung und obliegt Connecticum. Jede Messe wird den jeweiligen Entwicklungen, Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst und verändert. Für alle Aussteller gelten stets die gleichen transparenten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Vergabe aller Standflächen erfolgt per Los durch Connecticum.
Die Veranstaltungsteams der Messe bemühen sich stets, die Veranstaltungen so durchzuführen, dass sie für alle Aussteller und Besucher ein maximaler Erfolg und ein angenehmes Erlebnis werden. Mangelhafte Leistungen sind unverzüglich zu beanstanden. Erfolgt dies nicht, kann sich der Aussteller auf seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag nicht berufen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder auf grobem Verschulden beruhen.
Jegliche Präsentationen der Aussteller sind auf den gebuchten Umfang beschränkt: In diesem Rahmen ist grundsätzlich alles möglich, was die anderen Aussteller, die Besucher und den Verlauf der Messe nicht beeinträchtigt. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Ziel ist es, eine konzentrierte Arbeits- und Gesprächsatmosphäre für alle gleichermaßen zu sichern. Das bedeutet auch: Die Besucher treten an einen sie interessierenden Messestand heran und werden keinesfalls in den Verkehrsbereichen aktiv angesprochen. Jeglicher Verkauf oder die Anbahnung von Verträgen über Lieferungen oder Leistungen, die nicht dem eigentlichen Veranstaltungszweck entsprechen, ist im Rahmen der Veranstaltungen nicht erlaubt. Unentgeltliche Muster dürfen ausgegeben werden. Die Verbreitung von Inhalten, die gegen rechtliche Bestimmungen oder das öffentliche Wohl verstoßen, beleidigend oder verleumderisch sind, religiöse oder politische Themen behandeln, gegen die guten Sitten verstoßen, zu mit Strafe angedrohten Handlungen aufrufen oder für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u. ä.) werben, ist nicht gestattet.
Connecticum ist berechtigt, z. B. mit Firmennamen und Logos der Aussteller für die Veranstaltung zu werben.
Sollte es nach billigem Ermessen erforderlich oder geboten erscheinen, ist Connecticum berechtigt, die Messe räumlich oder zeitlich zu verlegen oder zu verändern. Daraus ergibt sich für Aussteller kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Inhaltliche und gestalterische Änderungen bleiben Connecticum vorbehalten.
Alle Aussteller übernehmen die Verantwortung für die Ausstattung und Sicherheit ihrer Präsentationsfläche, vor allem dafür, dass durch sie keine Gefahren entstehen: Fluchtwege dürfen nicht verstellt, brandgefährdete Materialien nicht verwendet, gefährliche Gegenstände nicht herausragen und Gefahrenquellen müssen beseitigt werden. Rauchen und offenes Feuer sind untersagt. Connecticum kann verlangen, dass Gegenstände beseitigt und Tätigkeiten eingestellt werden, die eine Störung der Veranstaltung, anderer Aussteller, Teilnehmer oder Besucher bewirken. Die Aussteller hinterlassen die genutzten Flächen in sauberem Zustand und entfernen bzw. entsorgen alle Rückstände und Abfälle.
Für eventuell durch die Präsentation entstehende Personen- oder Sachschäden haftet der Aussteller. Die Obhutspflicht für das Eigentum des Ausstellers obliegt ihm während der gesamten Veranstaltung selbst, es sei denn, die Verletzung des Eigentums erfolgt durch Connecticum grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dieser Haftungsausschluss wird durch etwaige besondere Bewachungsmaßnahmen von Connecticum nicht eingeschränkt. Connecticum haftet für Personenschäden der Teilnehmer oder Besucher nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Connecticum beruhen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Aussteller grundsätzlich immer möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (E-Mail genügt). Es gelten folgende Stornierungskosten:
– Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 80 % vom Auftragswert
– Danach: 100 %
Die Rechnungsstellung erfolgt regulär 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn; das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Frühbucherrabatten wird die Rechnung nach Auftragserteilung in Absprache mit dem Auftraggeber erstellt; das Zahlungsziel bleibt hiervon unberührt.
Stand: August 2025