AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller der Connecticum Veranstaltungen

Connecticum ist eine Online-Plattform mit Jobs und Firmen für Studenten, Absolventen und Young Professionals. Connecticum dient Arbeitgebern zur Personalgewinnung von Nachwuchsführungskräften. Nachwuchskräfte erhalten Beratung, Betreuung und Stellenangebote direkt von den teilnehmenden Unternehmen. Zusätzlich entwickelt und veranstaltet Connecticum die Connecticum Messe für Arbeitgeber (Aussteller) und Nachwuchsführungskräfte (Besucher).

Die Gestaltung der Connecticum Messe orientiert sich am Zweck der Veranstaltung und obliegt Connecticum. Jede Messe wird den jeweiligen Entwicklungen, Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst und verändert. Für alle Aussteller gelten stets die gleichen transparenten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Vergabe aller Standflächen erfolgt per Los durch Connecticum.

Die Veranstaltungsteams der Connecticum Messe bemühen sich stets, die Veranstaltungen so durchzuführen, dass sie für alle Aussteller und Besucher ein maximaler Erfolg und ein angenehmes Erlebnis werden. Mangelhafte Leistungen sind unverzüglich zu beanstanden. Erfolgt dies nicht, kann sich der Aussteller auf seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und den Rücktritt vom Vertrag nicht berufen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und auf grobem Verschulden beruhen.

Jegliche Präsentationen der Aussteller sind auf den gebuchten Umfang beschränkt: In diesem Rahmen ist grundsätzlich alles möglich, was die anderen Aussteller, die Besucher und den Verlauf der Messe nicht beeinträchtigt. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Ziel ist es, eine konzentrierte Arbeits- und Gesprächsatmosphäre für alle gleichermaßen zu sichern. Das bedeutet auch, die Besucher treten an einen sie interessierenden Messestand heran und werden keinesfalls in den Verkehrsbereichen aktiv angesprochen. Jeglicher Verkauf oder die Anbahnung von Verträgen über Lieferungen oder Leistungen, die nicht dem eigentlichen Veranstaltungszweck entsprechen, ist im Rahmen der Veranstaltungen nicht erlaubt. Unentgeltliche Muster dürfen ausgegeben werden. Die Verbreitung von Inhalten, die gegen rechtliche Bestimmungen oder das öffentliche Wohl verstoßen, beleidigend oder verleumderisch sind, religiöse oder politische Themen behandeln, gegen die guten Sitten verstoßen, zu mit Strafe angedrohten Handlungen aufrufen oder für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u. ä.) werben, ist nicht gestattet.

Connecticum ist berechtigt, z. B. mit Firmennamen und Logos der Aussteller für die Veranstaltung zu werben. Bei Werbung durch den Aussteller muss Connecticum als Veranstalter eindeutig erkennbar sein.

Sollte es aus wichtigem Grunde erforderlich oder geboten erscheinen, ist Connecticum berechtigt, die Veranstaltung räumlich oder zeitlich zu verlegen oder zu verändern. Daraus ergibt sich für Aussteller kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Inhaltliche und gestalterische Änderungen bleiben Connecticum vorbehalten. Im Falle einer zeitlichen Verlegung oder Verschiebung der Messe gelten folgende Regelungen: Für die Unternehmen, welche die Messeteilnahme vor dem 01.06.2022 gebucht haben, galt und gilt bis drei Monate nach dem ursprünglichen Messetermin folgende Wahlmöglichkeit: Kostenfreie Umbuchung auf eine vom Aussteller gewählte Connecticum Messe innerhalb der nächsten drei Jahre (für Veranstaltungen bis inkl. April 2025) oder auf Wunsch Umwandlung der gebuchten Teilnahme in ein Online-Arbeitgeber-Paket im gleichen Auftragswert. Trifft der Aussteller keine Entscheidung, erfolgt die kostenfreie Umbuchung auf die nächstmögliche Veranstaltung. Für alle Unternehmen, welche die Messeteilnahme ab 01.06.2022 buchen, gilt: 60% vom Auftragswert verbleiben beim Veranstalter, 40% vom Auftragswert werden an den Aussteller zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Alle Aussteller übernehmen die Verantwortung für die Ausstattung und Sicherheit ihrer Präsentationsfläche; vor allem dafür, dass durch sie keine Gefahren entstehen: Fluchtwege dürfen nicht verstellt und brandgefährdete Materialien nicht verwendet werden, gefährliche Gegenstände dürfen nicht herausragen, Gefahrenquellen müssen beseitigt werden, Rauchen und offenes Feuer sind untersagt. Connecticum kann verlangen, dass Gegenstände beseitigt und Tätigkeiten eingestellt werden, die eine Störung der Veranstaltung, anderer Aussteller, Teilnehmer oder Besucher bewirken. Die Aussteller hinterlassen die genutzten Flächen in sauberem Zustand, entfernen und entsorgen alle Rückstände und Abfälle.

Für eventuell durch seine Präsentation entstehende Personen- oder Sachschäden haftet der Aussteller. Die Obhutspflicht für das Eigentum des Ausstellers obliegt ihm während der gesamten Veranstaltung selbst, es sei denn, die Verletzung des Eigentums erfolgt durch Connecticum grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dieser Haftungsausschluss wird durch etwaige besondere Bewachungsmaßnahmen von Connecticum nicht eingeschränkt. Connecticum haftet für Personenschäden der Teilnehmer oder Besucher nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Connecticum beruhen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Aussteller grundsätzlich immer möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (E-Mail genügt). Die Stornierungskosten und Stornierungsgebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Es gelten folgende Stornierungskosten und Stornierungsgebühren. Stornierungskosten: Bei Rücktritt bis 16 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 60% vom Auftragswert, bis 12 Wochen 80%, danach 100%. Ab folgenden Zeitpunkten entstehen zusätzliche Stornierungsgebühren für Planänderungen und Umbauten: Ab 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 500 EUR, ab 14 Tage: 1.000 EUR, ab 4 Tage vor der Messeteilnahme: 2.000 EUR zzgl. USt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung bzw. Auftragsänderung. Das Zahlungsziel jeder Rechnung ist 30 Tage. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsstellung wird Connecticum die gebuchte Standfläche anderweitig vergeben. Die Rechnung bleibt dennoch fällig.


Stand: Mai 2022