Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall

Unterstützung kommt von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Berlin, Dezember 2014

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung - Nach Arbeitsunfall querschnittgelähmt: BG BAU hilft zurück ins Berufsleben

Zahlreiche Behinderungen entstehen durch Arbeitsunfälle. Den leidtragenden Menschen wieder berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Verpflichtung.

Allein im Jahr 2013 hat die BG BAU über 37.000 Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen und rund 33,5 Millionen Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie am Leben in der Gemeinschaft erbracht. Darüber informierte die BG BAU am 3. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen. Einer von vielen Betroffenen ist der frühere Glasergeselle Steven Fehling (33).

Das Unglück geschah Ende März 2010: Beim Verschrauben einer Dachverglasung rutschte Fehling aus und stürzte aus vier Metern Höhe auf den Boden. Seitdem ist der Vater einer damals anderthalbjährigen Tochter inkomplett querschnittgelähmt. Er bleibt für immer auf den Rollstuhl angewiesen. Den Lebensmut hat er sich jedoch erhalten: "Durch den Unfall wurden mir neue Chancen und Perspektiven geboten. Mein Leben bleibt auch im Rollstuhl lebenswert", betont Fehling.

Nach dem Unfall stand die medizinische Rehabilitation im Unfallkrankenhaus Berlin an erster Stelle. In den Unfallkliniken der Berufsgenossenschaften stehen besonders auf Unfallverletzungen spezialisierte Fachärzte zur Verfügung, so auch in der Abteilung für Rückenmarkverletzte. Bereits während der stationären Heilbehandlung standen Reha-Manager der BG BAU Fehling und seiner Familie zur Seite und haben neben den medizinischen Fragen eingehend darüber beraten, wie die Wohnung und ein geeignetes privates Kraftfahrzeug behindertengerecht umgebaut werden können. Nach der Abstimmung sorgte die BG BAU für die praktische Ausführung und deren Kostenübernahme.

Außerdem wurde schon bald nach dem Beginn der Rehabilitation gemeinsam die Rückkehr von Fehling ins Berufsleben geplant. Wenn eine Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit eines Versicherten wegen dessen Verletzung nicht mehr in Frage kommt, wird je nach Leistungsfähigkeit, Neigung und Erfahrung nach anderen Möglichkeiten für eine dauerhafte Berufstätigkeit gesucht. Auf Grundlage aller Informationen, die im Laufe des Rehabilitationsverfahrens gewonnen wurden, erstellten die Reha-Manager zusammen mit dem Versicherten sowie den Ärzten Rehabilitationspläne und koordinierten in Absprache mit allen Beteiligten sämtliche Aktivitäten bis zur Genesung.

Schließlich stand nach einer Maßnahme zur Berufsfindung im Berufsförderungswerk Heidelberg für Steven Fehling fest, dass er eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation absolvieren möchte. Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Bundesgeschäftsstelle der CDU in Berlin nahm er dort eine Ausbildung auf und wird diese voraussichtlich im Februar 2015 abschließen.

Alle Kosten zur Ausbildung, mit Lernhilfen und Prüfungsgebühren, werden von der BG BAU getragen. Ebenso Kosten für Fahrten, Verpflegungen und Übernachtungen sowie für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Wird Fehling nach seiner Ausbildung dauerhaft beschäftigt, kann die BG BAU dem Arbeitgeber für die ersten Monate Eingliederungshilfen gewähren und damit seine dauerhafte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben unterstützen. Während der gesamten Ausbildung begleitet die BG BAU den Versicherten mit Rat und Tat - im Rahmen der nachgehenden Betreuung sogar ein Leben lang.

(ots)