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Dua­les Stu­di­um zur Kriminal­kommissarin / zum Kriminal­kommissar

Stellenangebot von Bundeskriminalamt

Job-Details
Einsatzort
Connecticum Job-Nr. 1328736
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  • Beschäftigungsarten: Studium/Promotion
    Arbeitgeber: Bundeskriminalamt
    Jobdatum: 26. Januar 2021
    Studienbereiche: Sonstige: Sonstiges
    Einsatzorte: Berlin; Wiesbaden; 53340 Meckenheim
    Stellenangebot: Dua­les Stu­di­um zur Kriminal­kommissarin / zum Kriminal­kommissar
    Studieninhalte des Bachelor-Studiengangs zum/zur Kriminalkommissar/in beim BKA sind unter anderem Kriminal- und Rechtswissenschaften. Studienbegleitend bietet das BKA zahlreiche polizeispezifische Trainings wie Sprachausbildung, Einsatztraining und Dienstkunde an. Nach erfolgreich abgelegtem Studium bestehen beim BKA zudem hervorragende berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Unterstütze uns bei den Ermittlungen gegen organisierte Kriminelle oder den Terrorismus, dem Auswerten von Informationen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden weltweit.

    Solltest Du bereits über einen Bachelorabschluss verfügen, besteht die Möglichkeit, die Laufbahnausbildung zur Kriminalkommissarin/ zum Kriminalkommissar auf 24 Monate zu verkürzen. Sofern Du hieran interessiert bist, sprich uns gerne nach bestandenem Auswahlverfahren an.

    Voraussetzungen:
    Schulabschluss und Notendurchschnitt

    Voraussetzung für ein Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar beim BKA ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife (der schulische Teil genügt nicht) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 bzw. bei Vorlage der letzten beiden Halbjahreszeugnisse von durchschnittlich 7 Punkten (im Abschlusszeugnis muss jedoch ebenfalls mindestens die Note 3,5 erreicht werden) oder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium.

    Gleichwertige Abschlüsse können nach Einzelfallprüfung ebenfalls anerkannt werden. In diesem Fall sind Nachweise über die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung der Bewerbung beizufügen.

    Solltest Du bereits über einen Bachelorabschluss verfügen, besteht die Möglichkeit, die Laufbahnausbildung zur Kriminalkommissarin/ zum Kriminalkommissar auf 24 Monate zu verkürzen. Während dieser verkürzten Laufbahnausbildung erhältst Du ebenfalls bereits feste Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Bei erfolgreichem Abschluss wird Dir auch die Laufbahnbefähigung für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes verliehen.

    Sofern Du hieran interessiert bist, sprich uns gerne nach bestandenem Auswahlverfahren an.

    Staatsangehörigkeit
    Du solltest die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz besitzen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auch ausländische Bewerber/innen zu berücksichtigen. Das BKA freut sich über Bewerbungen von Menschen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachenkenntnissen.

    Altersgrenze
    Zum Zeitpunkt der Einstellung dürfen Bewerberinnen und Bewerber das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 5 Abs. 2 Nr.1 KrimLV).

    Führerschein
    Grundsätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber den Führerschein der Klasse B vor Einstellung besitzen.

    Gesundheitliche Eignung
    An die Kriminalbeamten des BKA werden im Dienst sehr hohe körperliche Anforderungen gestellt. Durch eine Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit wird daher die gesundheitliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens festgestellt. Welche gesundheitlichen Anforderungen gefragt sind, ist im Informationsblatt zur Polizeidiensttauglichkeit und zum Sinnesorgan Augen (PDF, 157KB) näher beschrieben.
    Die Mindestgröße für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst beim BKA beträgt 160 cm.

    Achtung: Das Erfordernis einer Mindestgröße gilt nur noch für den Einstellungstermin 01.10.2020. Ab dem Einstellungstermin 01.04.2021 ist keine Mindestgröße mehr erforderlich.

    Sprachkenntnisse
    Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse, die mindestens dem Level B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen, nachweisen.
    Folgende Nachweise werden anerkannt:

    Nachweis auf dem Abitur- oder Fachabiturzeugnis (nicht älter als 2 Jahre), dass das Level B1 gem. GER erreicht wurde Nachweis von vier Jahren Schulenglisch mit mindestens der Note 4 (5 Punkte) in den letzten vier Zeugnissen (nicht älter als 2 Jahre) Eine von der Schule ausgestellte Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Level B1 gem. GER erreicht wurde Nachweis durch ein national oder international anerkanntes Sprachzertifikat (nicht älter als 2 Jahre) Der Englischnachweis ist spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin vorzulegen. Die für den Nachweis entstehenden Kosten können vom Bundeskriminalamt nicht übernommen werden.

    Sonstiges
    Die Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftliches/gesellschaftliches Engagement ist wünschenswert. Des Weiteren sollten Bewerberinnen und Bewerber in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und dürfen nicht vorbestraft sein.

    Sicherheitsüberprüfung
    Vor einer Einstellung beim Bundeskriminalamt erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Bewerberinnen und Bewerber müssen hierzu ihren Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder einem assoziierten Staat innegehabt haben.

    Das BKA stellt zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres ein. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.

    Bewirb Dich über unser Online-Bewerbungsportal auf https://bewerbung.bka.de/ unter der Verfahrenskennziffer Bachelor-Studium im gehobenen Kriminaldienst des Bundes; Kriminalkommissaranwärter/in 10/2020.

    Für Deine Online-Bewerbung ist der Upload folgender Dokumente zwingend erforderlich:

    Bewerbungsanschreiben / Motivationsschreiben
    Lebenslauf
    Geburtsurkunde
    Zeugnis über den Schulabschluss (für Schüler/innen alternativ: letzten beiden Halbjahreszeugnisse)
    ggf. Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis

    Solltest Du zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht volljährig sein, bitten wir Dich, die nachfolgende Erklärung durch Deine gesetzlichen Vertreter unterschreiben zu lassen und entsprechend in der Online-Bewerbung hochzuladen.

    Einverständniserklärung des/r gesetzlichen Vertreter/s bei Minderjährigen Bewerbern (PDF, 44KB)
    Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil in Bereichen, in denen sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Das Bundeskriminalamt unterstützt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

    Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.

    Nähere Informationen sind unter dem angegebenen Link einsehbar. 
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Jobbezeichnung:

Dua­les Stu­di­um zur Kriminal­kommissarin / zum Kriminal­kommissar

Jobkennzeichen: Connecticum-JobNr. 1328736
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