Arbeitsschutz: Arbeiten im Freien - Thema Hitze

Gefahr durch Hitze - Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Verantwortung

Berlin, Juni 2014

Arbeiten im Freien - Hitze darf Arbeitnehmer nicht untätig und Arbeitgeber nicht kalt lassen

Beschäftigte im Baugewerbe arbeiten häufig im Freien, auch wenn die Sonne vom Himmel knallt und die Temperaturen steigen: Dann gilt es, sich gegen Hitze und UV-Strahlen zu schützen.

Deshalb müssen die Unternehmen entsprechend vorsorgen, darauf hat Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt in Berlin hingewiesen und betont, dass die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen spezielle Beratungen anbietet.

Deutschlands Klima wird wärmer. Im Sommer erreichen die Temperaturen bis zu 42 Grad im Schatten. Darunter leiden vor allem Menschen, die im Freien arbeiten. Bei körperlich schwerer Arbeit treten besondere Belastungen und Gesundheitsgefahren auf: Symptome wie Schwindel, Übelkeit oder Störungen des Bewusstseins können auf einen drohenden Hitzschlag, die gefährlichste Folge der Einwirkung von Hitze hinweisen. Rund 90 davon registrierten die gewerblichen Berufsgenossenschaften bei Beschäftigten allein im Jahr 2012.

Eine weitere Gefahr geht von den ultravioletten (UV) Strahlen der Sonne aus. In der Bauwirtschaft sind unter anderem Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Maurer und Bauhelfer besonders betroffen. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) belegt, dass die Dosis an UV-Strahlen von Bauarbeitern fast fünfmal so hoch ist, wie die von Beschäftigten in geschlossenen Räumen. Durch UV-Strahlen kann es zu chronischen Schäden der Netzhaut im Auge und zu einer Linsentrübung (Grauer Star) kommen. In Extremfällen kann eine übermäßige UV-Strahlenbelastung sogar zu Hautkrebs führen. Die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU) bieten Vorsorgeuntersuchungen an, um krebsverdächtige Veränderungen der Haut rechtzeitig zu erkennen.

Wie Bernhard Arenz betont, sind an heißen Tagen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflicht: "Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten durch Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber auch die Beschäftigten müssen nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen. Sie haben Unterweisungen der Arbeitgeber ernst zu nehmen und deren Weisungen zu folgen. Das gilt auch bei Gefahren durch Hitze und Sonnenstrahlen". So ist Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 sinnvoll, ersetzt aber nicht eine luftdurchlässige Kleidung, die den Körper bedeckt und damit schützt.

Als Schutz für die Augen sind Sonnenbrillen mit seitlicher Abdeckung zu empfehlen. Den Kopf schützt zumeist der Helm, ansonsten sollten die Beschäftigten Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Schirm sowie Nackenschutz nutzen.

Erreichen die Temperaturen 30 Grad und mehr, sollten auf Baustellen kühle Getränke, etwa Mineralwasser, Tee oder Fruchtschorle zur Verfügung stehen. Denn wer körperlich schafft, schwitzt an heißen Tagen bis zu fünf Liter pro Arbeitsschicht aus. Bis zu vier Liter Flüssigkeit sind dem Körper wieder zuzuführen. Besonders schwere Arbeiten sollten in die Frühstunden gelegt werden und bei steigenden Temperaturen sind pro Stunde fünf bis zehn Minuten Pause sinnvoll. Darüber hinaus macht es bei manchen Tätigkeiten Sinn, Schirme, Zelte oder spezielle Segel einzusetzen, die Schatten spenden. Für Arbeitsbereiche im Inneren von Bauwerken ist gute Belüftung wichtig und bei dauerhaften Aufenthalten in Baumaschinen, LKW und Baggern sollten Klimaanlagen genutzt werden.

"Schon vor dem Einsatz", so Arenz, "sollten die Arbeitgeber spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Handlungsplan festlegen". Wer von Sonnenstich, Hitzeschlag oder Hitzeerschöpfung betroffen ist, muss sofort in den Schatten und bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage gebracht werden. Betroffene eines Hitzschlags müssen mit kühlem Wasser übergossen werden. Bei Atemstillstand sind Maßnahmen zur Wiederbelebung durchzuführen bis der Rettungsdienst - Telefon 112

  • eintrifft.

(ots)