Gefördert werden Studenten im Erststudium, die familiär keine oder nur eine sehr begrenzte finanzielle Unterstützung erwarten können. Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 175,- EUR (bzw. 150,- EUR für Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung).

 

Voraussetzungen sind gute universitäre Leistungen sowie eine besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind auch die Höhe des Elterneinkommens sowie soziales und außeruniversitäres Engagement. Die Förderung endet nach Abschluss des 9. Semesters oder mit Beginn des 30. Lebensjahres. Interessierte sollten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität studieren und nicht älter als 29 Jahre alt sein.

 

Bewerbungen sind ab dem 1. Fachsemester und für alle Fachrichtungen möglich. Abgabefrist für die vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 31. Januar 2015. Allerdings sollte vorab, bis spätestens 15. Januar 2015, ein Motivationsschreiben per E-Mail eingehen an: info@begabtenfoerderungswerk.de; Fragen sind an die gleiche E-Mail-Adresse möglich.