Studierende, die für einen Forschungsaufenthalt, ein Auslandssemester oder Sommerkurse o. ä. in ein anderes Land reisen möchten, können sich für ein Stipendium der Heinrich J. Klein Förderstiftung (HJK-Förderstiftung) bewerben. Der Aufenthalt kann ein, maximal zwei Semester dauern und sollte für das 2. Halbjahr 2015 oder für Anfang 2016 geplant sein.

 

Voraussetzungen für ein Stipendium sind Engagement im internationalen Austausch sowie adäquate Sprachkenntnisse für das geplante Projekt. Bewerben können sich Studierende bis zum 28. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen auch bis 33 Jahre), die zum Zeitpunkt der Bewerbung in den Ländern wissenschaftlich tätig sind, in denen die Schott AG Standorte unterhält. Die Schott AG fungiert als Stiftungsverwalter und nimmt die Bewerbungen entgegen.

 

Die Bewerbungsunterlagen sollten Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Informationen zum geplanten Aufenthalt und zum benötigten Budget sowie Zeugnisse/Referenzen enthalten. Bewerbungen für die Stipendien sind aus allen Fachrichtungen möglich und werden bis 31. Mai 2015 online erbeten: